Präsentation der Diplomarbeiten „Umbau Sportheim“ und Ortslift

Am 23.05. präsentierten Mergim Lezi und Sebastian Resch, Schüler der HTL Saalfelden in Begleitung von AV DI Günter Lichtenwagner u. Betreuer Arch. Prof. Roman Seeber im Sportheim die Ergebnisse der Diplomarbeit „Umbau und Erweiterung des Sportheims“ an die Vertreter der Stadtgemeinde Mittersill, Bgm. Dr. Wolfgang Viertler, Vizebgm. DI Gerald Rauch, Amtsleiter Mag. Andreas Voithofer und den Vorstand des SCM.

Die beiden Diplomanden Mergim Lezi und Sebastian Resch zeigten mit ihren Arbeiten, welche Möglichkeiten es gäbe, das bestehende Sportheim so zu erweitern/umzubauen, dass die gewünschten Erweiterungen/Umbauten umgesetzt und auch optisch ansprechend aussehen.
 

Diplomarbeit Mergim Lezi - Projekt 09:

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Diplomarbeit Sebastian Resch - Projekt 12:

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Zusammenfassung der Diplomarbeit „Ortslift Mittersill“ der HTL Saalfelden 2024

Am 20. Juni 2025 fand die Präsentation der HTL-Diplomarbeit „Erarbeiten einer Machbarkeitsstudie für die Umsetzung eines von Klenkhart & Partner 2023 im Auftrag von der Stadtgemeinde Mittersill, Mittersill Plus und SCM in Auftrag gegebenen Projektierung eines Skiliftes inklusive Zufahrtsgelegenheit und Parkmöglichkeit“  an den SCM Vorstand in Anwesenheit von Sportstadtrat Volker Kalcher und Gemeinderat Markus Vorderegger statt. 

Punkte, die im Rahmen der Diplomarbeit schwerpunktmäßig ausgearbeitet wurden, waren: 

  • Analyse des bestehenden Wegenetzes bezüglich Erreichbarkeit mit dem PKW beziehungsweise zu Fuß von der Volksschule bzw. Neuen Mittelschule/BORG
  • Trassierung einer geeigneten Zufahrt 
  • Gestaltung eines Parkplatzes / Umkehrplatzes 
  • Erörterung der Wasserverfügbarkeit zur technischen Beschneiung 
  • Grundlagen zur Rodung der Pistenflächen aus forstrechtlicher und naturschutzrechtlicher Sicht 
  • Einfluss der TAL und der 30-kV Leitung auf die geplante Skipiste          

Nach der Ausarbeitung des Projektes sind folgende Thematiken zu berücksichtigen: 

Naturschutz: Biotope im Bereich der geplanten Skipiste 

Bei der geplanten Skipiste sind laut § 24 und § 26 Biotope vorhanden. Das §24 Biotop (Biotop 6) hat die Biotopbezeichnung „Kleinseggenrieder“. Dieses Biotop schneidet die Piste nur ein kleines Stück an. Wiederum das § 26 Biotop mit der Biotopbezeichnung „Feldgehölze“ ist mehrmals vertreten. Hier haben wir 2 verschiedene „26 Biotope. Zum einen das „Feldgehölz 1 NW Gugg (Biotop 4)“ und zum anderen das Feldgehölz 2 NW Gugg (Biotop 5)“. Die beiden § 26 Biotope wurden laut Information von Ing. Daniel Mali, Umwelt und Forstabteilung der BH  Zell am See, falsch ausgewiesen, da hier der Bodentyp Moor vorliegt und es bei einem solchen Bodentyp keine Feldgehölze geben könne. Für die vertiefende Pistenplanung in diesem Bereich wird eine genauere Kartierung empfohlen, da zum einen die bestehende Biotopkartierung ungenau und unvollständig ist und zum anderen von einem Experten genau untersucht werden muss, inwieweit der Boden dem Typus „Moor“ entspricht, denn die Unterschiede, ob es ein Moor, ein Sumpf, etc. ist, sind für Laien schwer erkennbar. Grundsätzlich geht Ing. Mali davon aus, dass die Umsetzung einer Piste in diesem Bereich eher schwierig sein dürfte. Sollte zum Beispiel eine moorähnliche Landschaft vorliegen, dann muss unterschieden werden, ob das Moor verändert oder zerstört wird. Bei wenig geländeverändernden Maßnahmen könnte das Moor mit Ausgleichsmaßnahmen verlegt werden. Wenn große geländeverändernde Maßnahmen erforderlich sind, spricht man von einer Zerstörung des Moors und die Durchführung ist dann nicht möglich. Auch den Artenschutz, etc. dürfe man laut Ing. Mali in einem Moorgebiet nicht vernachlässigen.

Fazit: Die größte Hürde ist das in SAGIS ausgewiesene Moorgebiet (gelb). 

Durch die nötige Rodung und Geländeverändernden Maßnahmen muss durch ein naturschutzrechtliches Verfahren die genaue Kartierung dieses Gebietes erfolgen. Wenn dies abgeschlossen ist und herauskommt, dass der Boden mit dementsprechenden Ausgleichsmaßnahmen umgelegt werden kann, dann ist eine Umsetzung des Projektes durchaus denkbar. Wenn der Bescheid des Naturschutzes jedoch so ausfällt, dass das Gebiet ein Moorgebiet ist, dann muss entweder die geplante Trasse so umgelegt werden, dass sie nicht mehr im Moorgebiet liegt oder ein ganz anderer Standort für dieses Projekt gefunden werden. Nicht zu vergessen ist der HQ300 Überflutungsbereich der Felberache im direkten Nahbereich des Planungsgebietes. Von wasserrechtlicher Thematik spricht nichts gegen dieses Projekt. Ebenso wenig aus verkehrstechnischer Sicht.

Die TAL (magenta) beeinflusst die Skipiste in Hinsicht auf erhöhte Schneeschmelze. 

Da der Talboden durch die geringe Überdeckung von 1,0 - 1,2m stark erwärmt wird, entsteht somit eine erhöhte Schneeschmelze. Das Erdöl, welches durch die TAL-Leitung gepumpt wird, hat im Winter eine Temperatur von etwa 15° Celsius. Da neben der TAL ein Schutzstreifen von 5m pro Seite eingehalten werden muss, reduziert sich die Schneeschmelze hier ein wenig, aber die erhöhte Schneeschmelze wird trotzdem einen maßgebenden Einfluss auf die Entscheidung, ob das wirtschaftlich vertretbar ist, haben. Noch eine Problematik wird es geben hinsichtlich der Wasserversorgung für die Schneilanzen. Es muss mindestens einmal die TAL gekreuzt werden, um das Wasser vom Hochbehälter Bürgerwald zu den Schneilanzen zu pumpen. Hier stellt sich die Frage, ob dies rechtlich machbar ist. Somit müsste Kontakt zur TAL-Ges.m.b.H. aufgenommen werden und mit ihnen gesprochen werden, ob die Kreuzung der TAL möglich ist.

30-kV Leitung

Ebenfalls im Planungsgebiet zu berücksichtigen war die bestehende 30-kV Stromleitung (blau). Von ihrem Verlauf her, ist diese sehr ähnlich zur TAL. Lt. ÖNORM E8111 müssten bei einer Seilliftanlage 2 m Abstand zur Seilliftanlage und 23m Abstand zu Bauteilen der Anlage eingehalten werden oder es müsste in diesem Bereich eine teure Erdverkabelung der 30 KV Leitung vorgesehen werden.

Fazit: aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Diplomarbeit ist eine Umsetzung der von Klenkhart &Partner 2023 im Auftrag von der StadtgemeindeMittersill , M Plus und SCM in Auftrag gegebenen Projektierung  kaum möglich.

Nach dem jetzigen Wissenststand würden nur durch eine Verlegung der im Projekt geplanten Lift- und Pistentrasse nach Westen keine Biotope berührt, die 30 kV Leitung müsste nicht erdverkabelt und die Tal durch die Wasserzuleitung für die Beschneiung nicht gekreuzt werden. 

 

Kurt Olschnögger